Erprobungsstufe

Was ist die „Erprobungsstufe“?

Im „Gymnasium sind die Klassen 5 und 6 eine pädagogische Einheit (Erprobungsstufe). Die Schülerinnen und Schüler gehen ohne Versetzung von der Klasse 5 in die Klasse 6 über.“ (Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I, §10).

„Die Erprobungsstufe dient der Erprobung, Förderung und Beobachtung der Schülerinnen und Schüler, um in Zusammenarbeit mit den Eltern die Entscheidung über die Eignung der Schülerinnen und Schüler für die gewählte Schulform sicherer zu machen.“ (Schulgesetz NRW, §13).

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© bildwerkeins – paul walther

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Folgenden zeigen wir, was die Erprobungsstufe am HG ausmacht.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch:

Kathrin Lübbert und Pascal Schrempp (Erprobungsstufenkoordinatoren)

E-Mail: erprobungsstufe@helmholtz-gymnasium.de

(Sprechstunde nach Vereinbarung)